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Begriffserklärung
Luftgewehr
Luftpistole
Kleinkalibergewehr
Kleinkaliberpistole
 
 


Begriffserklärungen

Teiler / Blattl Ausrüstung Scheibenarten Anschlagsarten
Alterseinstufung Munition
Disziplinen Wettkämpfe Dreistellung


Anforderungen

Für den Erwerb eines Gewehrs mit einem größeren Kaliber
als .177 und mehr als 7,5 Joule Mündungsenergie ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Diese kann im Landratsamt
beantragt werden. Hierzu ist allerdings u.a. der erfolgreiche Abschluss der
Waffensachkundeprüfung nötig. Für die Erlaubnis zum Waffenführen ist ein
Waffenschein notwendig. Als Grundvoraussetzung ist die Volljährigkeit erforderlich.
Alle Waffen im Kaliber .177 mit einer Mündungsenergie bis 7,5 Joule sind frei (ab 18 Jahren) erwerbbar.
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